Am 5. Februar 2024 ist das Online-Portal zum Artenschutz „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an den Start gegangen.

Halterinnen und Halter geschützter Arten können ihre Bestandsmeldungen nun über das Portal abwickeln und müssen sich nicht mehr bei ihren zuständigen Behörden melden, das bisherige Ausfüllen entsprechender Formulare soll entfallen. Der Pressemeldung ist zu entnehmen: „Kostenlos und ohne Softwareinstallation können sich Bürgerinnen und Bürger registrieren und melden, welche und wie viele Exemplare der geschützten Art sie hal- ten. Diese Meldungen sind wie bisher verpflichtend. Mit Hilfe des Portals kann beispielsweise digital mitgeteilt werden, wenn der Papagei Nachwuchs hat oder das Chamäleon umzieht. Auch Genehmigungen für den Ver- kauf geschützter Arten sind über MelBA-online möglich. Damit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge. Der eigene gemeldete Bestand ist jederzeit abrufbar und Veränderungen können unkompliziert vermerkt werden. Das Tool hilft somit auch bei der Verwaltung des eigenen Bestandes. Für die Verwaltung ergibt sich ein besserer Überblick über geschütz- te Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.“

 

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